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zum Thema Migration
Hessen

Hessen

Abschiebungen

Anzahl
Abschiebungen

  • Gesamt
    Anzahl
  • Abschiebungen
    61
  • Top 10 Staatsangehörigkeit
    Abschiebungen
  • Türkei
    8
  • Algerien
    6
  • Irak
    4
  • Marokko
    4
  • Polen
    4
  • Aserbaidschan
    3
  • Serbien
    3
  • Albanien
    2
  • Armenien
    2
  • Bulgarien
    2


GESAMTANZAHL ABSCHIEBUNGEN 2024*:
1153

GESAMTANZAHL FREIWILLIGE AUSREISEN 2024*:

2808

Behörde, an die wir unsere IFG-Anfragen stellen:
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Zu Abschiebungen:
Darunter erfasst sind Abschiebung ins Herkunftsland sowie im Rahmen des
Drittstaatenverfahren in Drittstaaten. Überstellungen nach der Dublin III-Verordnung
sind herausgerechnet.
Da eine durchgängige statistische Erfassung nach Zielstaaten nicht erfolgt, liegen zur Beantwortung der Frage keine Auswertungen vor.

Zu freiwilligen Ausreisen:
Bei den nachfolgend genannten Zahlen handelt es sich um Gesamtzahlen. Darunter
erfasst sind freiwillig ausgereiste Personen, die aufgrund eines ausländerrechtlichen
Bescheides der Ausländerbehörde oder eines asylrechtlichen Bescheides des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vollziehbar ausreisepflichtig waren
sowie Personen, die unter Verzicht auf Fortführung des Asylverfahren oder unter
Verzicht auf ein humanitäres Aufenthaltsrecht freiwillig aus Hessen ausgereist sind.

Zu den Ausreisepflichtigen:
Die nach dem Ausländerzentralregister (AZR) ausreisepflichtigen Personen werden in
zwei Gruppen unterteilt, in Personen mit und ohne Duldung. Diese Differenzierung des
AZR sagt jedoch nichts darüber aus, wie wahrscheinlich die Rückführung der
Betreffenden ist.

Die Formulierung „im Besitz einer Duldung“ ist so zu verstehen, dass die Personen
tatsächlich eine Papierduldung (als Dokument) gemäß § 60a Abs. 4 AufenthG
ausgestellt bekommen haben, da ihre Abschiebung aus bestimmten Gründen
vorübergehend ausgesetzt ist. Die übrigen ausreisepflichtigen Personen, die ohne
ausgestellte Papierduldung im AZR registriert sind („Ausreisepflichtige ohne Duldung“), haben mitunter zwar einen Anspruch auf eine Duldung, ihnen wurde bislang jedoch
noch keine Papierduldung ausgestellt oder eine erteilte Duldung wurde noch nicht
verlängert.

Zu gescheiterten Abschiebungen:
Bei den nachfolgend genannten Zahlen handelt es sich um Gesamtzahlen. Darunter
erfasst sind Fälle, die ins Herkunftsland, im Rahmen der Dublin III-VO überstellt oder im
sogenannten Drittstaatenverfahren abgeschoben werden sollten.
Eine ausdifferenzierte
Darstellung der Zahlen ohne die Überstellungen im Rahmen der Dublin III-Verordnung
oder Abschiebungen im Drittstaatenverfahren ist mangels gesonderter Erhebung nicht
möglich.
Bei der Erfassung der gescheiterten Abschiebungen kann es in Einzelfällen zu
Doppel- bzw. Mehrerfassungen kommen, da Maßnahmen für eine Person wiederholt
geplant werden können. Dabei wird jedoch nicht zwischen einem ersten Versuch und
weiteren Versuchen differenziert.


*Die Gesamtzahl der Abschiebungen und Freiwilligen Ausreisen im Jahr 2024 wurde durch die Addition der monatlichen Zahlen errechnet.
Da wir die Jahresgesamtzahl nicht direkt bei den Behörden angefragt haben, kann es zu Abweichungen kommen.