Behörde, an die wir unsere IFG-Anfragen stellen:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat uns informiert, dass die angeforderten Daten für die Quartale 1, 3 und 4 des Jahres 2024 erst Ende März 2025 verfügbar sein werden. Unsere entsprechende IFG-Anfrage hatten wir bereits Anfang Januar 2025 eingereicht. Damit überschreitet die Bearbeitungszeit die gesetzlich vorgeschriebene Frist von einem Monat für IFG-Anfragen deutlich.